Verwaltung von Immobilien

Der Immobilienverwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen.  Ordnungsmäßige wohnungswirtschaftliche Verwaltung beruht auf einem  gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter. Dies setzt neben persönlicher Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle Erfahrungen voraus, die für eine kaufmännische und technische  Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind sowie umfassende  Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften.