Verwaltung von Immobilien
Der Immobilienverwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Ordnungsmäßige wohnungswirtschaftliche Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümern und Verwalter. Dies setzt neben persönlicher Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle Erfahrungen voraus, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind sowie umfassende Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften.