Service
Reparaturen sind Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an den baulichen und technischen Anlagen eines Hauses, einer Wohnung oder eines Gewerbes, die zu den normalen Geschäftszeiten erledigt werden können und nicht den Havarien zuzuordnen sind.
Bitte denken Sie daran, dass bei den Mietverhältnissen zur Beseitigung sogenannter Bagatellschäden (bis 100 € im Einzelfall) i.d.R. Kleinreparaturklauseln vereinbart sind, die den Nutzer zur Reparatur kleinerer Mängel verpflichten.